«Mit einem Softwarepatent vom Spezialisten Ihre Marktposition neu definieren: denn Software ist patentierbar.»

 

 

Software erfolgreich patentieren – Patentanmeldung vom Software-Profi

Rechtlicher Schutz für Erfindungen der Digitalen Transformation

sowie Techniken des Machine Learning und der Künstlichen Intelligenz

 

Your ideas matter – if you use them strategically.

Patentschutz für Software: Computer-implementierte Erfindungen, Computersysteme, Computernetzwerke, Cloud-basierte Lösungen, Kryptographie, Kompression, Mensch-Maschine-Interaktion, Steuerungs- und Mess-/Diagnosesoftware, Anwendung und Verwendungen von Software, Computersimulationen (Anwendung bzw. Realweltsbezug erforderlich), Datenbanken, Datenbankmanagementsysteme, Big Data Analytics uvm.
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Patentschutz für AI/Machine Learning: Künstliche Intelligenz (AI), überwachtes und unüberwachtes Lernen, Künstliche Neuronale Netze, Klassifizierung, Clustering, Feature Engineering, Trainieren von Künstlicher Intelligenz, neue Modelle, Trainingsverfahren, Erzeugen und Nutzen künstlicher Datensätze, Pre-processing von Trainingsdaten, neue Anwendungsfelder und Anwendungsgebiete von Künstlicher Intelligenz und Machine Learning

 

 

Ein weit verbreiteter Irrtum: Software sei nicht patentierbar.

 

Softwareerfindungen werden im Rahmen der Digitalisierung immer bedeutender und werden daher immer häufiger zum Patent angemeldet.

Ein großer Irrtum besteht in der verbreiteten Annahme, Software sei vom Patentschutz ausgeschlossen und Patente auf Softwarelösungen seien daher unmöglich.

Richtig ist: Es gibt rechtliche Vorschriften, welche besagen, dass Software nicht einfach als solche durch ein Patent geschützt werden kann, so wie dies beispielsweise auch bei Geschäftsmodellen und dergleichen der Fall ist.

Technische Anwendungen und technische interne Verbesserungen sind jedoch Paradebeispiele, welche sich mit der korrekt und detailliert abgefassten Patentanmeldung hervorragend vor Wettbewerbern schützen lassen.

Merke also: Wenn Software technisch ist, ist sie schutzfähig und dem Patentschutz zugänglich.

 

Lassen Sie Ihre Softwareerfindung durch einen spezialisierten Patentanwalt schützen.

Die korrekte technische Beurteilung durch den Patentanwalt und die entsprechende Anmeldung samt Patentansprüchen sind aufgrund der genannten zusätzlichen Hürde bei Software abermals wichtiger, als sie es bei Erfindungspatenten im Allgemeinen ohnehin schon sind.

Daher ist die Wahl eines erfahrenen und auf Softwarepatente spezialisierten Patentanwaltes unbedingt ratsam.

Eine schlecht abgefasste Patentanmeldung, welche die Technizitätshürde nicht überkommt, läuft auf eine irreparable „Vergeudung“ der von Ihnen gemachten Erfindung hinaus. Ein Patent wird dann nicht erteilt und die Erfindung wird für jedermann frei verfügbar.

Was bedeuten diese Erkenntnisse für die Praxis?

Wir können Ihre Software nicht einfach etwa einfach auf einem Datenträger einreichen, um den Patentschutz zu bekommen. Es ist vielmehr erforderlich, dass wir gemeinsam mit Ihnen wichtige technische Aspekte Ihrer Softwarelösung in einem gründlichen Studium identifizieren, um hierzu eine passende und erfolgversprechende Patentanmeldung für Sie zu erstellen.

Entscheiden Sie sich für einen auf dem Spezialgebiet Software erfahrenen Patentanwalt.

Ein starker Schutz für Software basiert auf einer gegenseitigen Ergänzung von patent- und urheberrechtlichem Schutz. Denn das Urheberrecht schützt nur die konkrete, von Ihnen geschaffene Form der Software – nicht jedoch Ihr technisches Knowhow darin.

 

Weitere einführende Informationen bietet beispielsweise das Europäische Patentamt oder das Österreichische Patentamt (oder von RVO in Niederländischer Sprache).

Für den Patentschutz Ihrer Software beraten wir Sie insbesondere dazu, welche Aspekte Sie schützen sollten, und berücksichtigen dabei die Möglichkeiten der Patentfähigkeit. Im Übrigen halten wir uns an den mehrschrittigen

In nur 7 strukturierten Schritten zu einer hochwertigen Patentanmeldung!

 

Wir berücksichtigen bei der Erstellung der Anmeldeunterlagen die aktuellsten Entwicklungen der Rechtsprechung aus dem Bereich der Computererfindungen und der Künstlichen Intelligenz.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

Dr. Thomas Rössler, LL.M.

Internationales Patentrecht, Markenrecht und Designrecht
European Patent Attorney (Zugelassener Vertreter beim Europäischen Patentamt)
European Patent Litigator (Zugelassener Vertreter beim Einheitlichen Patentgericht)
Europäischer Markenanwalt und Designanwalt (EUIPO)
Europäischer Patentprüfer a.D.
United States (USPTO) Patent Agent [currently inactive due to U.S. residency requirement]

LL.M. (Gewerblicher Rechtsschutz/Recht des Geistigen Eigentums)
Ph.D. (Theoretische Hochenergiephysik)

Als international tätiger Vertreter im gewerblichen Rechtsschutz und Patentwesen betreut Herr Dr. Thomas Rössler die unterschiedlichsten Fälle und Fragestellungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums. Er hat ursprünglich Physik studiert und deckt ein technisch sehr breites Spektrum an Erfindungen ab.

Im Laufe der Jahre hat Herr Dr. Rössler eine Vielzahl von Fällen betreut, meist in den verschiedenen technischen Bereichen des Maschinenbaus, der Elektrotechnik und der computerimplementierten Erfindungen.

Insbesondere im Bereich Computer/Software ist er ein anerkannter Experte für die rechtlichen Möglichkeiten, aber auch für die Fallstricke bei der Beschaffung und Verteidigung von Computer- und Softwareerfindungen, einschließlich der Simulationen, welche im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung derzeit große patentrechtliche Aufmerksamkeit erfahren.

Herr Dr. Rössler ist Koautor zahlreicher technischer und rechtlicher Publikationen.

Seine berufliche Erfahrung als Patentprüfer am Europäischen Patentamt (EPA) stellt sich für seine tägliche Arbeit bei der bestmöglichen Betreuung der Patenterteilungsverfahren der Mandantschaft als ausgesprochen nützlich dar.

 

 

  Ausgewählte Beiträge und Nützliches

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