Patent zu Unrecht erteilt?

Einspruch erheben und Nichtigkeit geltend machen!

Your ideas matter – if you use them strategically.

Ein Patent wurde Ihrem Wettbewerber Ihrer Meinung nach zu Unrecht erteilt? Die Erfindung ist nicht neu – da bereits bekannt? Oder nicht erfinderisch, da trivial? Oder die vermeintliche Erfindung ist nicht technisch, denn geschützt ist beispielsweise ein reines Geschäftsmodell oder eine administrative Tätigkeit?

Möglicherweise werden Sie bereits der vermeintlichen Patentverletzung bezichtigt?

Der passende Weg ist in diesem Fall, die Validität des erteilten Schutzrechtes in Frage zu stellen. Mit einem Einspruchsverfahren oder einem Nichtigkeitsverfahren können Sie ein bestehendes Patent eines Dritten widerrufen lassen.

Einen Einspruch gegen ein fremdes Schutzrecht können Sie in der Regel innerhalb von 9 Monaten ab Patenterteilung einlegen. Ist diese Frist bereits verstrichen, ist das geeignete Mittel das Nichtigkeitsverfahren.

In beiden Verfahren wird das Patent dann erneut und noch sorgfältiger als zuvor geprüft. Wird dabei festgestellt, dass das Patent nicht hätte erteilt werden sollen, wird es widerrufen – mit rückwirkendem Effekt (sog. Wirkung ex tunc) – als hätte das Patent niemals existiert.

    Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren haben hohe Aussicht auf Erfolg. Ein Grund dafür ist, dass im vorhergehenden Patenterteilungsverfahren lediglich der amtliche Patentprüfer recherchiert. Hierzu hat der amtliche Prüfer nur ein stark beschränktes Zeitkontigenent, welches ihm für die Recherche und Patentprüfung zur Verfügung steht.

    Im Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren übernehmen wir dies für Sie mit größtmöglichem Einsatz und höchster Intensität und Gründlichkeit.

    Die genannten Rechtsmittel darf „jedermann“ nutzen. Möchten Sie Ihre Identität als Einsprechender also beispielsweise nicht offen gegenüber Ihrem Wettbewerber preisgeben, legen wir für Sie als Kanzlei den Einspruch in unserem Namen ein. So bleiben Sie der „Drahtzieher“ im Hintergrund, halten die strategischen Zügel in der Hand und bleiben zugleich anonym, ohne Nachteile für den Verfahrenserfolg.

    Viele Schutzrechte wurden zu Unrecht erteilt. Erst bei einer erneuten Prüfung stellt sich dies jedoch heraus.

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