Your ideas matter – if you use them strategically.

Willkommen bei LUXPATENT Intellectual Property, Ihrem kompetenten Ansprechpartner für Ihr Geistiges Eigentum.

Wir verschaffen Ihnen und Ihrem Business eine Monopolstellung gegenüber Ihren Wettbewerbern und setzen diese durch – international.

Ob zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, Designs oder Verträgen – oder zu anderen Fragen, die den Gewerblichen Rechtsschutz betreffen – wir beraten Sie gerne in patentrechtlicher Hinsicht als auch anderweitig und nehmen die entsprechenden Handlungen (beispielsweise Patentanmeldungen, Markenanmeldungen, Einsprüche, Verletzungsklagen oder Nichtigkeitsklagen) vor den entsprechenden Behörden – in Europa als auch beispielsweise in den USA oder Südostasien – in enger Absprache mit Ihnen für Sie vor, um Ihnen Ihren langfristigen wirtschaftlichen Erfolg zu sichern.

Ein gutes Patent- und Markenportfolio schafft unzähligen Unternehmen heutzutage enorme Wettbewerbsvorteile. Ein solches Portfolio an Schutzrechten zu schaffen und zu pflegen, kann viel Zeit und Energie kosten, zahlt sich jedoch aus.

Wir verstehen uns als international ausgerichtete, global agierende Anwaltskanzlei und als Ihr Partner, der Sie langfristig und nachhaltig begleitet.

 

Für uns zählt die Meinung unserer Kunden!

Wir patentieren nicht nur moderne Technologien – wir nutzen Sie auch.
Mit uns läuft die Zusammenarbeit daher – sofern gewünscht – gemeinsam auf der digitalen Überholspur ab.

Sehr gute und verständliche Beratung in Bezug auf das Modell der Markenabsicherung. Übernahme der notwendigen Tätigkeiten nach guter Absprache, sodass man selbst den Fokus auf das Tagesgeschäft halten kann. Vielen Dank für den sehr guten Service.
 
Thomas Jackisch, TJDEVELOP
Selbständiger IT-Consultant und IT-Dozent

Thomas von Luxpatent ist unser zuverlässiger Partner für alle patent- und markenbezogenen Themen. Ich war wirklich beeindruckt, wie schnell er alle Details unserer Technologie verstanden und mit minimalem Aufwand von unserer Seite eine ausgezeichnete Patentanmeldung für eine komplexe Technologie erstellt hat.

David Nellessen, SYTE GmbH
Geschäftsführer

mehr zu Patenten

mehr zu Marken

mehr speziell zu Software und Machine Learning

IP-Checkliste

Ein paar einfache Tipps für den Start finden Sie bereits hier.

Ob in Deutschland, Benelux, Europa, den USA, Südostasien, oder für einen anderen Markt – unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung.

Häufig erlangen wir auch für Software unserer Mandanten erfolgreich Patentschutz.

Was auch immer Ihre Ziele sein mögen – teilen Sie es uns mit.

Kontaktieren Sie uns einfach & unverbindlich für eine Ersteinschätzung!

Anwalt

Dr. Thomas Rössler, LL.M.

Internationales Patentrecht, Markenrecht und Designrecht
European Patent Attorney (Zugelassener Vertreter beim Europäischen Patentamt)
European Patent Litigator (Zugelassener Vertreter beim Einheitlichen Patentgericht)
Europäischer Markenanwalt und Designanwalt (EUIPO)
Europäischer Patentprüfer a.D.
United States (USPTO) Patent Agent [currently inactive due to U.S. residency requirement]

LL.M. (Gewerblicher Rechtsschutz/Recht des Geistigen Eigentums)
Ph.D. (Theoretische Hochenergiephysik)

Als international tätiger Vertreter im gewerblichen Rechtsschutz und Patentwesen betreut Herr Dr. Thomas Rössler die unterschiedlichsten Fälle und Fragestellungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums. Er hat ursprünglich Physik studiert und deckt ein technisch sehr breites Spektrum an Erfindungen ab.

Im Laufe der Jahre hat Herr Dr. Rössler eine Vielzahl von Fällen betreut, meist in den verschiedenen technischen Bereichen des Maschinenbaus, der Elektrotechnik und der computerimplementierten Erfindungen.

Insbesondere im Bereich Computer/Software ist er ein anerkannter Experte für die rechtlichen Möglichkeiten, aber auch für die Fallstricke bei der Beschaffung und Verteidigung von Computer- und Softwareerfindungen, einschließlich der Simulationen, welche im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung derzeit große patentrechtliche Aufmerksamkeit erfahren.

Herr Dr. Rössler ist Koautor zahlreicher technischer und rechtlicher Publikationen.

Seine berufliche Erfahrung als Patentprüfer am Europäischen Patentamt (EPA) stellt sich für seine tägliche Arbeit bei der bestmöglichen Betreuung der Patenterteilungsverfahren der Mandantschaft als ausgesprochen nützlich dar.

 

 

  Ausgewählte Beiträge und Nützliches

Beispielhafte Leistungen

Patente

 

Wer nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert.

Was auch immer Sie erfunden haben – in den meisten Fällen ist ein technisches Schutzrecht das geeignete Mittel zum Schutz. Wir arbeiten qualitativ hochwertige Patentanmeldungen für Sie aus und begleiten Sie im nachfolgenden Verfahren.

Für die Rechte aus Ihrem Patent ist – abermals mehr als bereits bei anderen Schutzrechten – eine hohe Qualität der Anmeldeunterlagen von entscheidender Bedeutung. In welchem technischen Gebiet Ihre Erfindung liegt und ob Ihre Erfindung ein Produkt oder ein Verfahren, physisch oder eine Software ist, spielt dabei lediglich eine untergeordnete Rolle.

Mehr zum Ablauf erfahren Sie hier

 

Erfolgreiche Patentierung von Software und Artificial Intelligence

Software, wie beispielsweise softwaregesteuerte Prozesse oder Softwareanwendungen, insbesondere auch Entwicklungen auf dem Gebiete der künstlichen Intelligenz, gelten in Europa als besonders „schwierig“ zu patentieren. Mit der richtigen Herangehensweise an die Patentanmeldung kann jedoch ein starkes Schutzrecht erlangt werden, sofern mit der Erfindung etwas technisches bewirkt wirkt.

Solche Fälle umfassen beispielsweise spezielle Anwendungsgebiete („use cases“) von neuronalen Netzen (z. B. bei einer Messung, Regelung oder Ansteuerung), Simulationen oder Adaptionen von Software an bestimmte Hardware. Diese sehr aktuelle, fordernde Gebiet ist daher nicht zu Unrecht eines unserer Spezialgebiete.

Wir beraten Sie aufrichtig zur Patentierbarkeit Ihrer Ideen, und raten in konkreten Fällen auch von Patentanmeldungen ab, wenn wir es nicht für aussichtsreich erachten, dass das Patent erteilt wird. In der Praxis betreuen wir vor allem hochmoderne Start-ups im Softwarebereich, die über die Patentanmeldung und das spätere Patent häufig das Interesse großer Investoren wecken können.

Mehr zu erfolgreicher Software- und KI-Patentierung erfahren Sie hier

Marken

 

Die amtliche Eintragung der von Ihnen benutzten Marken, wie beispielsweise Ihrem Firmennamen, Ihres Logos oder Ihrer Produktbezeichnungen, sichert Sie besser ab gegen Rufausbeutung und Nachahmung Ihrer Produkte. Wir beraten Sie umfänglich, melden Ihre Marken an und betreuen die Eintragungsverfahren.

Wir führen auch Recherchen durch, im Idealfall sowohl vor der Eintragung der Marke als auch vor dem Beginn ihrer Benutzung, um zu prüfen, ob die von Ihnen beabsichtigte Marke mit den Markenrechten Dritter kollidiert.

Auch europäische Marken – Marken mit EU-weiter Gültigkeit aus nur einem einzige Eintragungsverfahren – melden wir für Sie an.

Mehr zu Marken erfahren Sie hier

Produktdesigns & Entwürfe

 

Wollen Sie einen ästhetischen Aspekt – beispielsweise Ihres Produktes – schützen, ist möglicherweise das eingetragene Design das Schutzrecht Ihrer Wahl für Sie.

Wie auch bei Marken vertreten wir Sie auch in Designsachen vor dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO).

Mehr zum Designschutz erfahren Sie hier

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Gesamtheitliche IP- und Business-Strategie

 

Law serves business.

Schutzrechte sind im wesentlichen starke Werkzeuge für Ihr Business, welche dazu dienen, Ihre Business-Ziele zu erreichen und Ihr Potential maximal auszuschöpfen.
Eine IP-Strategie, welche nicht mit Ihren Business-Zielen in Einklang steht, ist wertlos und kann sogar fatale Folgen haben.

Nutzen Sie die Schutzrechte aus Ihrer „business toolbox“ zum Erreichen Ihrer Ziele.

Durch die entsprechende Beratung „aus einer Hand“ mit einem gesamtheitlichen Betrachtungsansatz geben wir alles für Ihren Erfolg und lassen kein Verbesserungspotential ungenutzt.

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IP-Strategie und Durchsetzung

 

Wenn Dritte mit ihren Produkten Ihre Schutzrechte verletzen oder Sie der Verletzung eines fremden Schutzrechtes bezichtigt werden, gilt es, proaktiv zu handeln.

Die allermeisten mit IP erfolgreichen Unternehmen sind ein Ergebnis ständiger Planung und Revision, beispielsweise zum Aufbau eines starken Portfolios, was auf Ihr Unternehmen, Ihre Ziele sowie Ihre (potentiellen) Wettbewerber zugeschnitten ist. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie eine starke Schutzrechtsposition erlangen, behalten und erfolgreich zu Ihrem Nutzen verteidigen.

Schwache Schutzrechte, beispielsweise Patente für wirtschaftlich unsinnige Ideen, für die sich Ihre Wettbewerber nicht interessieren und niemals interessieren werden, sind in der Regel wertlos.

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Multinationale IP-Koordination

 

Wo auch immer auf der Welt die für Sie interessanten Märkte sein würden – wir sind international bestens vernetzt. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Regelmäßig koordinieren wir internationale Patentanmeldungen (sogenannte PCT-Anmeldungen) und die daraus resultierenden nationalen Schutzrechte für unsere Mandanten, welche schätzen, dass Sie mit uns einen einzigen, zentralen Anlaufpunkt für ihre weltweite Schutzrechtssituation haben.

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Digital Transformation 

 

Die „Herausforderungen“ der digitalen Transformation meistern: Ein häufig geäußerter Mandantenwunsch. Hierunter verstehen wir insbesondere eines: Potentiale und Möglichkeiten für Sie.

Durch die COVID-19-Pandemie läuft die digitale Transformation in den Unternehmen zahlreicher Mandanten abermals schneller ab. Wettbewerber ziehen bei diesem Wettlauf ebenso schnell nach, um in Effizienz, Flexibilität und Zukunftssicherheit „mitzuhalten“.

Wir begleiten regelmäßig Mandanten auf diesem Weg und arbeiten u.a. mit führenden Softwareentwicklern zusammen, welche beispielsweise die digitalen Prozesse maßgeschneidert für Ihr Unternehmen bereitstellen und bei Ihnen implementieren können. Sprechen Sie uns an.

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Einspruch gegen fremdes Schutzrecht – auch anonym via „Strohmann“

 

Ein erteiltes Patent, welches Ihrem Wettbewerber erteilt wurde und welches Sie möglicherweise verletzen, kann innerhalb einer hierfür vorgesehenen Frist mit einem Einspruchsverfahren angegriffen werden.

Ein solcher Patenteinspruch ist dabei als Popularrechtsbehelf ausgestaltet: Im Wesentlichen kann jeder einen solchen Einspruch einlegen.

Wenn Sie daher Ihre Identität als „eigentlicher Einsprechender“ nicht preisgeben wollen, reichen wir den Einspruch „als Strohmann“ in unserem eigenen Namen ein. Dies nutzen häufiger unsere kleineren Mandanten: So können wir für Sie das bedrohliche Schutzrecht beseitigen, ohne dass sich Ihr Wettbewerber von Ihnen „auf den Schlips getreten“ fühlt.

Mehr zum Thema Schutzrechte Ihrer Wettbewerber und zum Einspruchsverfahren finden Sie hier

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Wir helfen Ihnen gern. Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihrem eigenen Anliegen unter Nutzung des nachstehenden Formulars.

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