Design vor Nachahmung schützen.
Europaweit ist dazu nur eine einzige Anmeldung nötig.
Your ideas matter – if you use them strategically.
Mit einem Design, das beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante eingetragen wurde, genießen Sie Schutz für Ihr Design in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – über ein einziges Anmeldeverfahren. Dieses eingetragene Design wird auch Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder Registered Community Design (RCD) genannt.
Designs können enorm vielfältig sein – lediglich ein gewisses Mindestmaß an gestalterischer Kreativität wird vorausgesetzt. (Insbesondere spielt die sehr subjektive ästhetische Qualität keine Rolle – über Geschmack lässt sich ja bekanntlich streiten.)
Vorsprung durch Kreativität ist eben schützenswert.
Die Designregistrierung auf europäischer Ebene ist enorm attraktiv und leistungsfähig – und daher ein beliebter Weg für alle Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen in mehreren Ländern verkaufen, dies planen – oder sich diese Rechte zum jetzigen Zeitpunkt einfach vorbehalten möchten.
Aufgrund der fortschreitenden Globalisierung der Märkte ist es für die meisten Unternehmen bereits unerlässlich geworden, einen starken Designschutz über die Grenzen eines einzelnen Landes hinaus zu genießen. Häufig können auch für bestimmte Länder Lizenzverträge mit Dritten geschlossen werden, welche entsprechende Produkte dann vermarkten dürfen – ein für den Inhaber des registrierten Designs lukratives Geschäft.
Mit der amtlichen Eintragung von Designs lassen sich ästhetische Formschöpfungen – im weitesten Sinne – schützen. Die äußere Ausgestaltung Ihrer Produkte bleibt so Ihnen vorbehalten und Sie können es anderen untersagen, Ihre Designs zu kopieren bzw. zu imitieren.
Eingetragene Designs kommen in den unterschiedlichsten Produktbereichen zum Einsatz. Als Beispiel sind Formen von Tablets und Mobilgeräten dem Designschutz zugänglich und werden daher regelmäßig registriert.
Der Designschutz kann neben dem bloßen Aussehen von Produkten in zahlreichen anderen Bereichen zum Einsatz gebracht werden: Beispielsweise lassen sich die ästhetischen Ausgestaltungen von Benutzeroberflächen, beispielsweise auch von Computer-Software oder Smartphone-Applikationen, unter effektiven Nachahmungsschutz stellen.
Als Europäischer Marken- und Designanwalt (European Trademark and Design Attorney) sind wir befugt, Sie vor dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in allen Marken- und Design-/Geschmacksmusterangelegenheiten zu vertreten.
Die eingetragenen Designs bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmuster (RCD) des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sind ebenfalls sehr moderne Schutzrechte, die den Schutz von sehr unterschiedlichen Produkten ermöglichen.
Die Gemeinschaftsgeschmacksmuster werden von EUIPO amtlich geprüft und sodann in das EU Designregister eingetragen.
Die stärkste Lösung, die Sie bekommen können:
Ein besonders hoher und gegen Umgehung stabiler Schutzumfang ergibt sich bei flankierendem Schutz eines eingetragenen Designs und einer eingetragenen Marke. Beide können beim EUIPO für europaweiten Schutz eingetragen werden.
Sprechen Sie uns gerne hierauf an.
Zuletzt wollen wir Ihnen noch unser Maskottchen Boris vorstellen! Wir haben Boris nicht als Design eintragen lassen, da es ihn nur einmal auf der Welt gibt.
Boris ist stolz darauf, ein absolutes Unikat zu sein. Er wurde komplett von Hand gefertigt und fühlt sich bei LUXPATENT sehr wohl.
Dennoch ist Boris ein gutes Beispiel für möglichen Designschutz: Würden wir Kopien von Boris herstellen und verkaufen wollen, wäre seine Eintragung als Design für uns ein wichtiger Schritt gewesen.
Sie haben eine enorme Vielzahl von Möglichkeiten, Ihre Produkte entsprechend Ihren spezifischen Bedürfnissen zu schützen.
Benötigen Sie weitere Informationen oder individuellen Rat? Kontaktieren Sie uns jetzt!