«Wer die beste Lösung patentiert hat, hat nur noch Wettbewerber, die sich mit der zweit- oder drittbesten Lösung zufrieden geben müssen.»
Mit LUXPATENT in nur 7 Schritten zu einer hochwertigen Patentanmeldung!
Your ideas matter – if you use them strategically.
Patentschutz zu Ihren Gunsten
Eine Unmenge der zahlreichen für die Weltgeschichte und die Fortentwicklung der Gesellschaft bedeutenden Erfindungen waren (oder sind) durch Patente geschützt. Durch diese Patente sichern sich die Erfinder (oder heutzutage beispielsweise häufig auch ihre Arbeitgeber) das alleinige wirtschaftliche Verwertungsrecht an der Erfindung!
Einmal erteilt, hat ein Patent eine Laufzeit von 20 Jahren – es müssen lediglich die amtlichen Jahresgebühren regelmäßig jährlich entrichtet werden, um den Schutz weiter aufrechtzuerhalten. Das Patent wirkt gegenüber allen Dritten, alle müssen es respektieren. Sie bleiben dabei zu jeder Zeit voll flexibel: Unrentable Patente können Sie jederzeit fallen lassen und so aus Ihrem Portfolio aussortieren, um Kosten zu sparen und sich noch besser auf Ihre wirklich gewinnbringenden Schutzrechte fokussieren zu können.
Schöpfen Sie das Potential Ihrer Ideen und Erfindungen aus, indem Sie gemeinsam mit uns sicherstellen, dass die Nutzung und Verwertung Ihrer Ideen exklusiv Ihnen vorbehalten ist. Jetzt unverbindlich individuell anfragen!
Patent anmelden – Ideen frühzeitig schützen – Erfindung schützen – Produktschutz – Investoren überzeugen – Idee umsetzen, realitätsnah planen, Erfahrungen sammeln – Neue Anwendungen und Potentiale entdecken
„Wer nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert.“ (E.O. Häußler)
Ob Sie eine „Erfindung“ im klassischen Sinne gemacht haben, oder eine Software für eine technische Anwendung entwickelt haben, in den allermeisten Fällen ist das Patent das technische Schutzrecht Ihrer Wahl. Die patentanwaltliche Ausarbeitung qualitativ hochwertiger Anmeldeunterlagen, welche die entscheidende Rolle für Wert und Nutzen des Patents spielen, stellt dabei die größte Herausforderung und die bedeutendste Aufgabe dar.
Denken Sie daran, dass Sie ein Patent nur dann erfolgreich anmelden können, wenn Ihre Erfindung zum Zeitpunkt der Patentanmeldung neu ist. Für Sie bedeutet das vor allem : Halten Sie die Kernidee Ihrer Erfindung unbedingt bis zur amtlich eingereichten Anmeldung geheim!
Ablauf einer typischen Patentanmeldung bei LUXPATENT:
In nur 7 strukturierten Schritten zu einer hochwertigen Patentanmeldung!
1. Schritt
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Kostenfreies Erstberatungsgespräch (üblicherweise 10-20 min)
Berichten Sie uns kostenlos von Ihrer Erfindung oder Ihrem Produkt. Bereits jetzt erhalten Sie von uns eine erste Meinung zur Patentschutzfähigkeit.
Sie können uns auch gerne schon jetzt schriftliches Material wie PowerPoint-Präsentationen oder beispielsweise handgefertigte Zeichnungen übersenden.
Die streng vertrauliche Behandlung Ihrer Informationen ist garantiert.
2. Schritt
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Versand ergänzender Erfindungsunterlagen an uns
Sofern noch nicht geschehen, übersenden Sie uns Ihr übriges Material zu Ihrer Erfindung und ihrem Anwendungskontext, welches uns bei der weiteren Bearbeitung hilfreich sein kann und welches wir bei der Ausarbeitung der Patentanmeldeunterlagen berücksichtigen sollen.
Wir geben Ihnen zudem eine klare Handlungsempfehlung, ob wir eine Recherche für besonders dringend erforderlich halten. Da Patente nur für neue Erfindungen erteilt werden, dient es Ihrer zusätzlichen Absicherung, wenn wir für Sie vorab recherchieren, „was es schon gibt“.
Am Ende entscheiden immer Sie: wir erstellen Ihnen ein passendes Angebot für die kommende Patentanmeldung oder Recherche, je nachdem für welche weitere Vorgehensweise Sie sich entscheiden.
3. Schritt
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Maßgeschneidertes Angebot
Sie bekommen von uns ein passendes individuelles Angebot für Ihre Patentanmeldung (ggf. für die Recherche). Wir schätzen dabei Arbeitsaufwände realistisch ab und „verstecken“ keine zusätzlichen Kosten.
4. Schritt
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Recherche (in den meisten Fällen empfohlen)
Dieser Schritt ist für Sie optional, wenngleich wir ihn in den meisten Fällen dringend empfehlen.
Wir recherchieren vorab für Sie, „was es schon gibt“. Dies reduziert die Risiken, dass wir eine Erfindung für Sie anmelden, die bereits existiert.
In den meisten Fällen dient jedoch eine umfassende Recherche der Verbesserung der Anmeldeunterlagen der nachfolgenden Patentanmeldung.
In anderen Worten, dadurch dass wir bereits wissen, „was es schon gibt“, können wir Ihre Erfindung mit besonderer Rücksicht auf dieses Wissen anmelden, um sodann ein besonders starkes und valides Patent für Sie zu erhalten.
Die Recherche ist also sehr lehrreich im Hinblick auf die Frage, „wie“ wir Ihre Erfindung möglichst gut zum Patentschutz anmelden können.
5. Schritt
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Ihre Patentanmeldung wird von uns erstellt
Wir erstellen für Sie, auf Basis unserer Gespräche, Ihres Materials und unserer Recherche, umfassende Anmeldeunterlagen.
Sofern gewünscht kümmern wir uns dabei auch um technische Patentzeichnungen von professionellen technischen Zeichnern, mit denen wir zusammenarbeiten.
Sie haben hierbei keine weitere Last mit Einzelheiten und bekommen von uns ein stimmiges Endprodukt.
6. Schritt
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Übersand des fertigen Entwurfs an Sie
Vor der amtlichen Einreichung senden wir Ihnen Ihre fertigen Anmeldeunterlagen als Entwurf mit der Bitte um Freigabe. Falls Sie weitere Änderungswünsche haben, setzen wir selbstverständlich auch diese gerne um. Wenn Sie Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gerne.
7. Schritt
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Wunschgemäße Einreichung beim Amt
Erst wenn Sie zufrieden sind und die Anmeldeunterlagen zur offiziellen Patentanmeldung freigeben, nehmen wir die letztere für Sie vor. Aufgrund unserer Anbindung an die zahlreichen amtlichen elektronischen Anmeldesysteme ist die Patentanmeldung in der Regel noch am gleichen Tag beim Amt. Das Amt erkennt Ihnen dann einen Anmeldetag zu. Sie erhalten von uns umgehend die entsprechenden Unterlagen zur erfolgten amtlichen Einreichung.
Herzlichen Glückwunsch!
8. Schritt
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Mehr als nur 100% zufrieden sein
Seien Sie mit Ihrer Patentanmeldung mehr als nur 100% zufrieden!
Wir geben alles für Ihre Zufriedenheit und erfüllen mehr als lediglich die Erwartungen unserer Kunden. Testen Sie uns und lassen Sie sich hiervon überzeugen.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle kostenfreie Ersteinschätzung!
Patent anmelden
Das „kleine 1×1“ der Anmeldestrategie
Eine erfolgreiche Patentstrategie muss an Ihre Bedürfnisse maßgeschneidert sein, insbesondere wenn es um das erfolgreiche Management komplexer und umfangreicher Schutzrechtsportfolios geht. Für eine erste Patentanmeldung bietet es sich häufig an, beispielsweise mit einer einfachen nationalen Patentanmeldung zu starten. Dabei erhalten Sie sich regelmäßig zunächst alle Möglichkeiten für spätere weitere Vorgehensweisen:
Erst mit der sogenannten Nachanmeldung, welche wir nach Ablauf eines Jahres (der sogenannten Prioritätsfrist) für Sie vornehmen, werden Sie konkreter, für welche Länder Sie tatsächlich Schutz für Ihre Erfindung begehren wollen.
Durch eine strategische Wahl des Amtes für die Erstanmeldung im Hinblick auf die spätere Nachanmeldung können wir zudem für Sie wesentliche Kostenvorteile und zusätzliche Nutzen erlangen.
Gerne beraten wir Sie hierzu im Individualfall ausführlicher und finden auch bereits bei einer ersten Patentanmeldung mit uns die optimal zu Ihnen passende Anmeldestrategie.
Wir schützen Ihre Erfindung durch eine zügige erste amtliche Anmeldung, sodass Sie keine wertvolle Zeit verlieren, und widmen uns sodann Ihrem langfristigen strategischen Erfolg auf den für Sie relevanten Märkten.
Patentierbare Erfindungen müssen zum Zeitpunkt der Patentanmeldung neu sein. Daher empfehlen wir Ihnen
- in den allermeisten Fällen eine Vorabrecherche. Wenn es Ihre Erfindung „schon gibt“, können Sie so Ressourcen sparen. In jedem Fall können wir Ihre Erfindung geschickter anmelden, nachdem wir eine gründliche Recherche ausgeführt und durchgeführt haben,
- Ihre Erfindung mindestens bis zu dem Tag geheimzuhalten, an welchem wir die Patentanmeldung für Sie einreichen, und schriftliche Geheimhaltungsvereinbarungen zu nutzen, wenn es unbedingt erforderlich ist, dass Sie Dritte in Ihre Erfindung einweihen.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei Geheimhaltungsvereinbarungen (sogenannten Non-Disclosure-Agreements oder NDAs).