Marke anmelden – Namen, Produkte und Logos schützen

  

Mit LUXPATENT in nur 4 einfachen Schritten zur geschützten Markenanmeldung!

Protect your ideas.

Eine eingetragene Marke schützt Sie vor Wettbewerbern und Nachahmern und stärkt Ihre eigene Reputation!

Dabei gibt Ihnen die eingetragene Marke eine Monopolstellung gegenüber Ihren Wettbewerbern. Bei unrechtmäßigem Gebrauch Ihres Markenzeichens durch Dritte können Sie so die Unterlassung fordern und sofern erforderlich gerichtlich durchsetzen – oder Sie können sich alternativ auf Lizenzgebühren einigen.

Die Markenanmeldung bei LUXPATENT ist für den Mandanten sehr einfach – und wir achten sorgsam auf höchste Qualitätsansprüche bei der Umsetzung, damit Sie ein starkes Schutzrecht erteilt bekommen.

Nach erfolgreicher Registrierung bekommen Sie eine amtliche Urkunde, welche wir Ihnen übersenden. Auf der Urkunde ist die eingetragene Marke, also z. B. Ihre Wortmarke oder Ihr eigenes Logo, wiedergegeben. (Beispiel)

Marke anmelden – Unternehmenskennzeichen schützen – Produktnamen schützen – Firma – Wortmarken – Wort-/Bildmarken – Logos und Bildzeichen – inklusive Markenrecherche – Produkte rechtssicher an den Markt bringen – Neue Märkte und Potentiale erschließen – Werbung machen mit ® (z. B. IhreFirma® oder IhrProdukt®)

 

Sichern Sie sich Ihre Markennamen und Logos frühzeitig, um zu vermeiden, dass andere Ihnen zuvorkommen. Unverbindliche Kontaktanfrage stellen

 

 

 

Erfolgreiche Unternehmen achten auf Ihren Ruf und wollen von Ihren Kunden wiedererkannt werden. Die Kunden sollen die Herkunft der Produkte erkennen und auf deren Qualität vertrauen können. Durch die frühzeitige Anmeldung von wichtigen Unternehmenskennzeichen, Logos, Produktnamen etc. als Marken und die nachfolgende Markeneintragung können Sie in Ihren Ruf investieren und sich auf Ihr Geschäftsfeld konzentrieren, ohne sich vor Rufausbeutung und Nachahmern oder Trittbrettfahrern fürchten zu müssen.

 

Eine qualitative Markenberatung und -anmeldung umfasst eine gründliche Recherche nach Rechten Dritter. Dies ist in doppelter Hinsicht wichtig: Bei Verwechslungsgefahr mit bereits existenten Marken riskieren Sie nicht nur Ihr eigenes zukünftiges Markenrecht, sondern werden möglicherweise selbst durch Benutzung eines von Dritten geschützten Zeichens zum Markenverletzer und infolgedessen unterlassungs- und schadensersatzpflichtig. Hiervor wollen wir Sie mit unserer Recherchetätigkeit schützen.

Beispielhafte Eintragungsurkuden einer erfolgreichen Markeneintragung

Ablauf einer typischen Markenanmeldung bei LUXPATENT:

In nur 4 Schritten zu Ihrer eigenen eingetragenen Marke!

1. Schritt

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Unverbindliche Anfrage: Ihre (Wunsch-)Marke und Ihr Geschäft (ca. 15 min)

Berichten Sie uns kostenlos von Ihrer (Wunsch-)Marke und dem, was Sie auf dem Markt anbieten, d.h. Ihre Produkte und/oder Dienstleistungen.

Wir beraten Sie vorab und verwenden diese Informationen später, um Ihre Marke in der bestmöglichen Form anzumelden.

2. Schritt

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Erstellung von hochwertigen und umfassenden Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen

Wir erstellen für Sie die für die Markenanmeldung obligatorischen sogenannten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse (WDLV) unter Nutzung der Nizza-Klassifikation. Es werden also Ihre Geschäftsaktivitäten von uns in standardisierte Verzeichnisse „übersetzt“, welche für die geplante Markenanmeldung essentiell sind.

Dies ist enorm wichtig, da sich ihr späterer Markenschutz nur auf die angeführten Waren- und Dienstleistungsbereiche erstreckt.

Die Erstellung der Verzeichnisse sollte daher für ein belastbares und solides Markenrecht höchst sorgfältig geschehen. Hochwertige Verzeichnisse vermeiden so, dass später „Lücken“ im Markenschutz entdeckt werden.

Es kann zudem auch hilfreich sein, sich zu überlegen, in welche weiteren (Zukunfts-)Branchen man die Benutzung einer Marke mittelfristig erweitern will. Eine frühzeitige Anmeldung ist lohnenswert.

3. Schritt

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Wir recherchieren für Sie nach Rechten Dritter: Handlungsempfehlung

Wir recherchieren für Sie in umfangreichen Datenbanken nach relevanten Markenrechten Dritter.

Frontale Kollisionen mit Rechten Dritter sollten Sie dabei sowohl bei der Markenregistrierung als auch bei der Benutzung Ihrer Marke im Geschäftsverkehr vermeiden: Ihre Marke könnte ansonsten direkt nach Eintragung wieder löschungsreif sein, oder Sie laufen sogar Gefahr, ein Markenrecht eines Dritten zu verletzen und werden unterlassungs- und schadenersatzpflichtig.

Zur Vermeidung dieser Fallstricke ist daher gründlich zu recherchieren, damit Sie danach besten Gewissens den Erfolg Ihrer Marke vorantreiben können.

Beide Aspekte decken wir mit unserer umfangreichen und tiefen Recherche ab. Sie erhalten zur erfolgten Recherche ein kurzes Gutachten mit einer Handlungsempfehlung.

In der Regel lässt sich die Marke eintragen. Für optimalen Schutz ohne Kollision mit Rechten Dritter sind jedoch häufig einige Anpassungen (z.B. bei der Markenform) und Vorkehrungen (z.B. Abgrenzungen in den Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen) geboten.

4. Schritt

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Einreichung der Markenanmeldung beim Amt

Wir übersenden Ihnen die finalen Unterlagen zur Durchsicht und Freigabe. Wenn Sie mit allem einverstanden sind, nehmen wir für Sie die Einreichung beim Amt auf elektronischem Wege für Sie vor.

5. Schritt

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Mehr als nur 100% zufrieden sein

Seien Sie mit Ihrer Marke mehr als nur 100% zufrieden!

Wir geben alles für Ihre Zufriedenheit und erfüllen mehr als lediglich die Erwartungen unserer Kunden. Testen Sie uns und lassen Sie sich hiervon überzeugen.

Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich!

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle kostenfreie Ersteinschätzung!

Marke anmelden

Geltungsbereiche von eingetragenen Marken

Schützen Sie Ihre Rechte frühzeitig. Wir melden für Sie Markenrechte mit dem zu Ihnen am besten passenden geographischen Schutzbereich an. So schützt Sie beispielsweise

–              eine deutsche Marke in der Bundesrepublik Deutschland,

–              eine Benelux-Marke in Belgien, den Niederlanden sowie Luxemburg,

–              eine schwedische Marke im Königreich Schweden,

–              etc.

Eine EU-Marke ist aufgrund ihres weiten geographischen Geltungs- und Schutzbereiches für viele Anmelder besonders attraktiv.

 

Eine Internationale Registrierung (Internationale Markenanmeldung über das sog. Madrid-System) ist häufig interessant, wenn Sie eine geographisch stark verteilte oder weitreichende Tätigkeit planen. Eine solche Internationale Registrierung setzt regelmäßig eine bereits in einem Land erteilte Marke voraus. Mittels der Internationalen Registrierung ist es zudem sehr einfach, den Markenschutz auf weitere Staaten zu erweitern, d.h. auszudehnen.

Auch bei dem Weg zur Internationalen Registrierung unterstützen wir Sie gerne.

Was wir Ihnen nicht bieten können – und auch nicht möchten:

Im Internet tummeln sich zahlreiche Wettbewerber, welche Markenanmeldungen zu enorm niedrigen Kosten zzgl. der jedenfalls fälligen Amtsgebühren anbieten.

Eine qualitativ hochwertige Markenanmeldung kostet ebenso Zeit wie eine verantwortungsvoll durchgeführte markenrechtliche Beratung oder gründliche Recherche nach kollidierenden Rechten Dritter. Wir verkaufen Ihnen daher nichts „quick and dirty“ oder „von der Stange“.

Gute Dinge brauchen eben Zeit. Kontaktieren Sie uns daher für eine individuelle Beratung.

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… oder rufen Sie uns an:

0201 / 8909 6290